Informationen zur Ergotherapie
“Ergotherapie” kommt aus dem griechischen und bedeutet
wörtlich übersetzt “Arbeitstherapie”. Die Berufsbezeichnung des Ergotherapeuten besteht seit 1999, davor lautete sie “Arbeits- und Beschäftigungstherapeut”.
Seit dem 01. Januar 2019 wurde die dreijährige Ausbildung zum staatlich
geprüften Ergotherapeuten in Schleswig-Holstein von Schulgeldzahlungen befreit und ist seitdem eine vom Staat finanzierte Ausbildung. Dies war ein gelungener Schritt dem Therapeutenmangel entgegen zu wirken.
„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist es, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.“
- Definition der Ergotherapie der WHO
(DVE 8/2007, https://dve.info/ergotherapie/definition)
Hat der Hausarzt Ergotherapie verordnet, wird in der Regel mit einer ausführlichen Anamnese gestartet. In diesem Gespräch werden
gemeinsam Schwierigkeiten erörtert, ggf. das häusliche Umfeld analysiert etc.
Aufgabe des Patienten (bei Kindern meist die Eltern) ist es, für sich bedeutungsvolle Ziele zu formulieren, auf welche in der Therapie hingearbeitet werden sollen. Der Therapeut wird während der Therapie den Patienten durchgehend anleiten, führen, bei Bedarf unterstützen und beraten. Je nach Krankheitsbild variieren Ziele des Patienten stark. Häufige Ziele der Patienten sind zum Beispiel: Wiederherstellung des Schriftbildes, Erhalt und Ausbau der eigenen Mobilität oder der kognititven Leistungen, Planung der Tagesabläufe.
Höchstes Gebot der Ergotherapie ist es, stets Ziele und
Therapie individuell auf den Patienten anzupassen.